Mit der 36. KFG-Novelle wurde dem gemeinsamen Ansinnen der 3 gemeinnützigen und bundesweit agierenden Organisationen Berg-/Wasser- und Höhlenrettung ein entsprechender Status zur Nutzung des Blaulichts zugesprochen. Bis her gab es insbesondere bei länderübergreifenden Fahrten Beschränkungen. Mit der KFG Novelle konnte nun Rechtssicherheit für die freiwillig tätigen Mitglieder der drei Organisationen hergestellt werden.
Nach über eineinhalb Jahren intensiven Gesprächen zwischen Vertretern der Organisationen und den Regierungsparteien, wurde im Jänner der Gesetzesvorschlag von HBM Ing. Hofer eingebracht und in Folge bereits im März die neue KFG Novelle beschlossen.
Fakten Berg/Wasser und Höhlenrettung:
- bundesweite Tätigkeit der Organisationen,
- 28.000 ehrenamtlich tätige Mitglieder,
- 12.000 Hilfeleistungen jährlich,
- 350 kenntliche Einsatzfahrzeuge in Betrieb
- Mitglied der BMI SKKM (Staatlicher Krisen und Katastrophenschutz) Gruppe
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