Alpinisten, Wanderer und Bergsteiger, die sich vorsätzlich in Gefahr begeben, können künftig zur Kasse gebeten werden.
Flug- und ALpinpolizisten der Polizei sind nach dem Sicherheitspolizeigesetz zur Hilfeleistung verpflichtet. Bis dato wurden Betroffene nicht zur Kasse gebeten. Österreichweit kommt es jährlich zu rund 400 Alpinbergungen durch Hubschrauber des Innenministeriums, sagt der Leiter der Flugpolizei im Innenministerium, Werner Senn. Weil es immer wieder vorkommt, dass sich Alpinisten oder Freizeitwanderer vorsätzlich in Gefahr begeben und die Rettung durch den Hubschrauber bereits mit einkalkulieren, wurde das Gesetz nun adaptiert.
Künftig werde daher im Einzelfall entschieden, ob Gerettete für die Kosten des Einsatzes, die im Schnitt mehrere tausend Euro betragen, aufkommen müssen, wie Jurist Werner Senn erklärt.