Alpin Notruf: 140

Der Österreichische Bergrettungsdienst (ÖBRD) als Rettungsorganisation für das unwegsame und alpine Gelände hat eine einheitliche Meinung zu den Verfahren und Abläufen nach dem Eintritt eines Notfalls im alpinen Gelände. Für das rechtliche Umfeld sieht sich der Österreichische Bergrettungsdienst als nicht zuständig.

Zum Thema  Tourenverbot bei Lawinengefahrenstufe 4, hat das Österreichische Kuratorium eine Presseaussendung mit Stellungnahmen von Stefan Hochstaffl, Präsident Österreichischer Bergrettungsdienst, Peter Paal, Präsident  Österreichisches Kuratorium für Alpine und Robert Wallner, Skibergsteiger und Staatsanwalt veröffentlicht.

Tourenverbot bei Lawinengefahrenstufe 4?

 

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