Alpin Notruf: 140

🗓Im Rahmen eines Arbeitsgesprächs mit Innenminister Gerhard Karner konnten die besonderen Rettungsdienste und der Zivilschutzverband über wichtige Maßnahmen zur Stärkung von Krisensicherheit und Katastrophenvorsorge durch das „Unterstützungsgesetz der Rettungsdienste und Zivilschutzverband“, das seit 2024 in Kraft ist, berichten.
⚠️Für den ÖBRD bedeutet dieses Gesetz erstmals die Möglichkeit, auf Bundes- und Landesebenen notwendige Anschaffungen und wichtige Maßnahmen umzusetzen, um bestmöglich auf Einsätze in Krisen- und Katastrophenlagen vorbereitet zu sein.
💻Besondere Beachtung finden dabei die vom ÖBRD-Bundesverband geschaffenen und angebotenen österreichweiten digitalen Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten für alle Bergretterinnen und Bergretter. Diese sind innerhalb der föderalen Struktur des freiwilligen Rettungs- und Feuerwehrwesens in Österreich beispiellos.
✅️Der Bundesverband konnte bereits bei der Entstehung des Gesetzes mitwirken und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung dieser finanziellen Mittel leisten.

Foto: BMI/Schober